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BGH, 22.01.2004 - 1 StR 561/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zuwarten im Hinblick auf einen "Anfragebeschluss"
- Judicialis
-
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; …
Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 1 StR 561/03
Für ein Zuwarten im Hinblick auf den Anfragebeschluß des 3. Strafsenats (StV 2003, 501) sieht der Senat keine Veranlassung (vgl. BGH, Beschl. v. 24. August 2000 - 1 StR 349/00 m.w.N.). - BGH, 24.08.2000 - 1 StR 349/00
Bande; Bandenraub; Raub; Bindungswirkung von Anfragebeschlüssen; Anrufung des …
Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 1 StR 561/03
Für ein Zuwarten im Hinblick auf den Anfragebeschluß des 3. Strafsenats (StV 2003, 501) sieht der Senat keine Veranlassung (vgl. BGH, Beschl. v. 24. August 2000 - 1 StR 349/00 m.w.N.).
- BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04
Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang; kein …
Der Anfragebeschluß hindert den Senat, der an der bisherigen Rechtsprechung festhalten will, nicht, auf dieser Grundlage weiter zu entscheiden (…st. Rspr., vgl. BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03; Beschluß vom 22. Januar 2004 - 1 StR 561/03).